Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungsordnung der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte

APO JFW NRW

§ 7 Gliederung des Vorbereitungsdienstes

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt:

1. erster Abschnitt:

Einführungsmonat

zentralisiert bei den Landgerichten oder Präsidialamtsgerichten,

Einweisung in die grundsätzlichen Abläufe und Arbeitsweisen,

2. zweiter Abschnitt:

Fachtheorie I

drei Monate fachtheoretische Ausbildung,

3. dritter Abschnitt:

Fachpraxis I

drei Monate fachpraktische Ausbildung beim Amtsgericht,

4. vierter Abschnitt:

Fachtheorie II

drei Monate fachtheoretische Ausbildung,

5. fünfter Abschnitt:

Fachpraxis II

fünf Monate fachpraktische Ausbildung bei Amtsgericht und Landgericht,

ein Monat fachpraktische Ausbildung bei einer Staatsanwaltschaft,

6. sechster Abschnitt:

Fachtheorie III

drei Monate fachtheoretische Ausbildung,

7. siebter Abschnitt:

Fachpraxis III

vier Monate fachpraktische Ausbildung bei Amtsgericht und Landgericht,

8. achter Abschnitt:

Fachtheorie IV

ein Monat fachtheoretische Ausbildung.

Im Einzelfall können mit Zustimmung des für die Justiz zuständigen Ministeriums Abweichungen bestimmt werden.

§ 6 § 8