Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungsordnung der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte
APO JFW NRW§ 7 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
Stand: 26.08.2026
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt:
1. erster Abschnitt:
Einführungsmonat
zentralisiert bei den Landgerichten oder Präsidialamtsgerichten,
Einweisung in die grundsätzlichen Abläufe und Arbeitsweisen,
2. zweiter Abschnitt:
Fachtheorie I
drei Monate fachtheoretische Ausbildung,
3. dritter Abschnitt:
Fachpraxis I
drei Monate fachpraktische Ausbildung beim Amtsgericht,
4. vierter Abschnitt:
Fachtheorie II
drei Monate fachtheoretische Ausbildung,
5. fünfter Abschnitt:
Fachpraxis II
fünf Monate fachpraktische Ausbildung bei Amtsgericht und Landgericht,
ein Monat fachpraktische Ausbildung bei einer Staatsanwaltschaft,
6. sechster Abschnitt:
Fachtheorie III
drei Monate fachtheoretische Ausbildung,
7. siebter Abschnitt:
Fachpraxis III
vier Monate fachpraktische Ausbildung bei Amtsgericht und Landgericht,
8. achter Abschnitt:
Fachtheorie IV
ein Monat fachtheoretische Ausbildung.
Im Einzelfall können mit Zustimmung des für die Justiz zuständigen Ministeriums Abweichungen bestimmt werden.